Allgemeine Geschäftsbedingungen der clima2rent AG
Miete | Kauf

Allgemeines

  1. Die Vermietung unserer Anlagen, der damit verbundene Service sowie Beratungsleistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende Vereinbarungen und mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten werden.

Angebot und Vertragsabschluss

  1. Konstruktions- oder Formänderungen, Verwendung gleichwertiger oder besserer Bauteile und/oder Werkstoffe sowie Änderungen des Lieferumfanges bleiben uns auch noch zwischen Vertragsabschluss und Lieferung der Anlage vorbehalten, soweit diese nicht die beabsichtigte Verwendung beeinträchtigen.
  2. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen, z.B. Abbildungen, Zeichnungen etc. behalten wir uns Eigentum, Urheberrechte und sonstige Rechte vor. Sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn sie ausdrücklich zur Weitergabe bestimmt sind.
  3. Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

Mietzeit und Verwendungszweck

  1. Die Vermietung unserer Anlagen erfolgt grundsätzlich auf unbestimmte Zeitdauer. Im Mietvertrag wird eine voraussichtliche Mietdauer vereinbart.
  2. Die Beendigung des Mietverhältnisses ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist in Schriftform von mindestens 3 Tagen zulässig. Massgebend ist der Eingang bei der clima2rent AG.
  3. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Anlieferung und endet mit dem Tag der Abholung.
  4. Zeigt sich bei Inbetriebnahme der Anlage/n oder während der Dauer des Betriebes ein von uns zu vertretender Mangel, der eine Stilllegung erforderlich macht, so wird die Mietzeit vom Eintritt des Mangels bis zu dessen Behebung unterbrochen, sofern der Mangel uns sofort gemeldet wird.
  5. Die Bedienung der Anlage/n muss durch fachlich qualifiziertes Personal nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Änderungen an der Elektrik sind nicht zulässig.

Preise

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen MWST und werden in Schweizerfranken oder Euro berechnet.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vereinbarungen im Mietvertrag. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir frei über den Betrag verfügen können.

Liefer- und Leistungspflicht

  1. Verzögerungen bei Anlieferung und Abholung sowie bei der Montage auf der Beschaffenheit und Eigenart des Einsatzortes oder auch auf Nicht-erfüllen der vereinbarten, bauseitigen Voraussetzungen durch den Mieter beruhen, gehen zu Lasten des Mieters.
  2. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände die clima2rent nicht zu vertreten hat, verlängert sich, wenn wir hierdurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen behindert sind, die Liefer- und Leistungsfrist um die Dauer der Verzögerung. Wird unsere Leistung durch die genannten Umstände unmöglich, werden wir von der Leistungsverpflichtung befreit.

Rechte des Mieters wegen Mängeln

  1. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch zwei Tage nach Empfang oder Lieferung oder Auftreten des Mangels schriftlich mitzuteilen.
  2. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Ausfälle der Anlage/n und daraus entstehende Schäden, die durch unsachgemässe Verwendung durch den Mieter oder Dritte, durch natürliche Abnützung , durch Nichtbeachtung der Montage- Betriebs- und Wartungsanleitungen.
  3. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Personen Zutritt zu der Anlage erhalten. Für Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Zutritt Unbefugter entstehen, lehnen wir jegliche Haftung ab.

Haftung

  1. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der clima2rent haften wir für jede Fahrlässigkeit bis zur Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn oder sonstige, mittelbare Schäden und Folgeschäden hat der Mieter nicht.
  3. Die o.g. Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche für garantierte Ansprüche nach dem Produktehaftungsgesetz.
  4. Die Haftungsausschlüsse gelten auch für Angestellte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uns.

Absicherung des Vermieters, Besichtigungs- und Untersuchungsrecht

  1. Unsere Anlagen sind gegen das Betriebsrisiko versichert.
  2. Darüber hinausgehende Risiken gehen zu Lasten des Mieters.
  3. Wir sind jederzeit berechtigt, auf unsere Kosten die Anlage/n zu besichtigen und zu untersuchen oder durch einen von uns Beauftragten vornehmen zu lassen.

Anzuwendendes Recht

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist am Ort des Beklagten.

Sonstiges

  1. Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden sollten oder der Vertrag eine sog. Vertragslücke enthält, soll hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages in seiner Rechtswirksamkeit nicht berührt werden.
  2. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung des jeweils anderen Vertragspartners. Auch die Vereinbarung der Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

CH 8808 Pfäffikon, Juni 2017-06-07

clima2rent AG